Rechtsanwalt Andreas ZessackRA Andreas Zessack

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„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes,
dass die Advocati wollene schwarze Mäntel,
welche bis unter das Knie gehen,
unserer Verordnung gemäß zu tragen haben,
damit man diese Spitzbuben schon von Weitem erkennt.”


Kabinettsorder des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm I. vom 15.12.1726
tt

Bürozeiten

Montag - Donnerstag
08:30 - 16.00 Uhr

Freitag
08:30 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Rechtsanwalt

Der direkte Kontakt mit meinen Mandanten und die konkreten Absprachen über den Mandatsverlauf sind Grundlagen meiner Tätigkeit.

Beim ersten Gespräch werden Sie von mir über die für Ihre Mandatsbearbeitung voraussichtlich bei mir und den Gerichten entstehenden Kosten, Gebühren oder Vergütungen informiert.

Tätigkeitsschwerpunkte

Die Rechtsgebiete untergliedern sich immer mehr. Die nachfolgenden Tätigkeitsschwerpunkte werden von mir bearbeitet. Bei der ersten Kontaktaufnahme werde ich Ihnen mitteilen, ob ich das Mandat für Sie übernehmen kann.

Strafrecht

Das erste Kontaktgespräch im Strafrecht mit mir ist kostenfrei

Es geht sehr schnell, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu werden. Die Zustellung einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung, eines Strafbefehls, eine Anklageschrift, die Durchsuchung von Wohn- oder Geschäftsräumen, kommen meistens aus „heiterem Himmel“. Jede Privatperson ist in einer solchen Situation sehr verunsichert, da Sie Ihre Rechte nicht kennt.

Es ist deshalb um so wichtiger, gegenüber den Behörden keine Angabe zum Sachverhalt zu machen. Sie sollten mitteilen, dass Sie zunächst rechtlichen Rat von Ihrem Verteidiger einholen werden.

Im ersten kostenlosen Kontaktgespräch mit mir, haben Sie die Möglichkeit mich und ich Sie, kennen zu lernen. Für die Verteidigung im Strafverfahren ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit Voraussetzung, da nur so Ihre effektive Verteidigung möglich ist. Nach diesem ersten persönlichen Gespräch, können Sie und auch ich entscheiden, ob ich Ihre Verteidigung übernehme.

Weitere Erläuterungen zum Strafrecht

Erbrecht

Im Erbrecht sind erfahrungsgemäß die größten Rechtsirrtümer vorhanden. Die betrifft sowohl die Erbfolge, also wer sind eigentlich meine Erben, wie auch die Pflichtteilsansprüche oder die Möglichkeiten die Erfolge selbst zu bestimmen. Eine klare Regelung zu Lebzeiten verhindert oft viel Streit nach dem eingetretenen Erbfall.

Welche Rechte und Pflichten die Erben haben ist ebenfalls oft nicht bekannt. Die beginnt schon bei der Annahme oder der Ausschlagung des Erbes und der dafür zu beachtenden Frist von 6 Wochen. Wie und wo wird ein Erbschein beantragt? Wer ist dazu berechtigt?

Soweit Sie für diese und weitere Fragen Hilfe und Unterstützung benötigen, Lassen Sie sich anwaltlich beraten oder vertreten.

Arbeitsrecht

Für einen Arbeitgeber ist es unabhängig von der Durchsetzung einzelner Rechte wichtig, die Gesamtsituation im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Vertragsgestaltung und gegebenenfalls einer Vertragsbeendigung zu beachten. Insbesondere die Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern kann oftmals wirtschaftlicher sein, als ein langwieriger Rechtsstreit.

Für einen Arbeitnehmer sind insbesondere wichtige Fristen zu beachten, wie zum Beispiel die Frist von 3 Wochen des § 4 Kündigungsschutzgesetz nach Zugang der Kündigung. Die Fristversäumnis führt zum Verlust von Ansprüchen.
Mit der Beendigung eines Arbeitsvertrages sind eventuell weitere Rechte wie die Zeugniserteilung, die Urlaubsabgeltung und eine Abfindung zu beachten.

Grundstücksrecht

Gestaltung und Auslegung von Gundstücksverträgen

Ordnungswidrigkeitenrecht

Verteidigung in Bußgeldverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis

Kontaktieren Sie mich

Nutzen Sie dieses Kontaktformular, um mit mir in Verbindung zu treten oder rufen Sie mich direkt an
unter 030 94380820

Bahnhofstraße 18A

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Andreas Zessack, Rechtsanwalt

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